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Dokumentationsbevollmächtigter

Nach den neuen Maschinenrichtlinien, die am 29.12.09 in Kraft getreten ist, ist ein Maschinenhersteller verpflichtet, einen Dokumentationsbevollmächtigten namentlich anzugeben. Dieser CE Dokumentationsbevollmächtigter muss in der Konfirmitäts- bzw. Einbauerklärung benannt werden, dies gilt auch für sogenannte unvollständige Maschinen. Hier muss in der Einbauerklärung der Name des CE Dokumentationsbevollmächtigen genannt werden. Der Hersteller muss eine natürliche oder [...]